18.12.2023

AHV Reform ab 1. Januar 2024

Das «Rentenalter» wird zum «Referenzalter»

Am 1. Januar 2024 tritt die AHV Reform 21 in Kraft. Wesentliche Bestandteile dieser Reform sind die schrittweise Erhöhung des Rentenalters für Frauen mit
ihren Ausgleichsmassnahmen und die Flexibilisierung des Rentenbezuges vom 63. bis zum 70. Altersjahr.

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