Eine Grundstücksteilung ist bei einem Betrieb oder einem Gewerbe gemäss dem Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht BGBB unter gewissen Umständen möglich. Auf dem Grundbuchamt ist eine Teilung, wenn die Gründe dazu erfüllt sind, sehr rasch vollzogen. Vor einer Grundstücksteilung ist es empfehlenswert die Steuerfolgen zu klären.