Landwirtschaftliche Buchhaltung

Neues Jahr – neuer Buchhaltungsabschluss. Mit dem Jahreswechsel wird in der Regel auch der Buchhaltungsabschluss fällig. Zusätzlich zu den laufenden Aufzeichnungen während des Geschäftsjahres ist die Schlussbilanz zu erstellen, diese ist eine Momentaufnahme per Ende Jahr. Weiter sind die Naturalleistungen sowie die Abschreibungen auf dem Anlagevermögen zu verbuchen. Die Abschreibungen sind ein beliebtes Mittel, welche gezielt zur Steueroptimierung eingesetzt werden. Dieses Dokument verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Zahlen zur Bewertung des Schlussinventars und der Naturallieferungen. Ebenso zeigt es die maximal zulässigen Abschreibungssätze auf. Die BBV Treuhand bietet Ihnen gerne die fachliche Hand bei der Erstellung Ihres Buchhaltungsabschlusses.