MWST Option Landwirtschaft

Unternehmen, die mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die Umsatzgrenze von jährlich Fr. 100‘000.- überschreiten, müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Abrechnung der Mehrwertsteuer anmelden.

Landwirtschaftsbetriebe sind für ihre Umsätze aus der landwirtschaftlichen Produktion von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen. Für Landwirtschaftsbetriebe kann es in gewissen Situationen sinnvoll sein sich freiwillig der Mehrwertsteuerpflicht zu unterstellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine grössere Investition ansteht und die auf den zu bezahlenden Rechnungen belastete Vorsteuer zurückgeholt werden kann.