Neuer Normalarbeitsvertrag

Per 01.01.2021 ist der neue Normalarbeitsvertrag kurz NAV, für landwirtschaftliche Angestellte im Kanton St. Gallen in Kraft getreten.

Eine der bedeutendsten Änderungen ist, dass sich die Arbeitszeit reduziert und es mehr bezahlte Feiertage für den Angestellten gibt. Diese Reduktion der Arbeitszeit hat ebenfalls einen Einfluss auf die Berechnung der Stundenlöhne gemäss Lohnrichtlinie.

Ebenso fordert der neue Normalarbeitsvertrag eine tägliche Erfassung der Arbeitszeit und eine monatliche Arbeitszeit-abrechnung.

Der Normalarbeitsvertrag des Kantons St. Gallen findet keine Anwendung auf familieneigene Arbeitskräfte und das Alppersonal. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden gelten weiterhin die bestehenden Normalarbeitsverträge. 

 

Die ausführlichen Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Die BBV Treuhand steht Ihnen gerne mit fachlicher Auskunft zur Seite.