Sobald ein Landwirt Angestellte beschäftigt, befindet er sich in der Rolle des Arbeitgebers. Was einige bürokratische Herausforderungen mit sich bringt.
Das Arbeitsrecht und sämtliche Angelegenheiten rund um den Lohn und das Arbeitsrecht sind nur einige davon. Denn je nach Anstellungsverhältnis ist nicht nur bei der AHV-Stelle eine Lohnmeldung nötig.
Ebenso wichtig ist es den Unterschied zwischen familieneigenen und familienfremden Angestellten zu kennen. Gilt die Ehefrau nun als familieneigene oder als familienfremde Angestellte? Wie sieht es aus wenn Sie mit der Partnerin im gleichen Haushalt wohnen, aber nicht verheiratet sind? Wo sind der mithelfende Onkel oder die Schwester einzuordnen?
Die Antworten auf diese Fragen und weitere wichtige Punkte, die Ihnen in Ihrer Pflicht als Arbeitgeber helfen, finden Sie hier.
Die BBV Treuhand unterstützt Sie gerne in Ihrer Rolle als Arbeitgeber.