26.1.2021

Der neue Normalarbeitsvertrag

Normalarbeitsvertrag Kanton St. Gallen

Das wichtigste in Kürze

Per 01.01.2021 ist der neue Normalarbeitsvertrag kurz NAV, für landwirtschaftliche Angestellte im Kanton St. Gallen in Kraft getreten.

Eine der bedeutendsten Änderungen ist, dass sich die Arbeitszeit reduziert und es mehr bezahlte Feiertage für den Angestellten gibt. Diese Reduktion der Arbeitszeit hat ebenfalls einen Einfluss auf die Berechnung der Stundenlöhne gemäss Lohnrichtlinie.

Ebenso fordert der neue Normalarbeitsvertrag eine tägliche Erfassung der Arbeitszeit und eine monatliche Arbeitszeit-abrechnung.

Der Normalarbeitsvertrag des Kantons St. Gallen findet keine Anwendung auf familieneigene Arbeitskräfte und das Alppersonal. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden gelten weiterhin die bestehenden Normalarbeitsverträge.

Fachartikel

Ähnliche Beiträge

  • Lohndeklaration Sozialversicherungen

    26. Januar 2021

    Lohndeklaration bei Sozialversicherungen

    Welche Löhne sind bis wann zu melden und wie berechnet sich die Bruttolohnsumme? Sind neben der SVA noch weitere Organisationen zu berücksichtigen? Was ist beim selbständigen Erwerb rund um die AHV zu beachten?