Am 25. September 2022 hat das Stimmvolk mit der Änderung des AHV-Gesetzes auch den Beschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Auf den 1. Januar 2024 werden nun die Mehrwertsteuersätze erhöht.
In kürzerer Vergangenheit hat das Bundesgericht drei Urteile gefällt, die die Steuerpraxis bei der Aufgabe von Landwirtschaftsbetrieben massgeblich verändert haben. Lesen Sie hier mehr dazu.