Die wichtigsten Änderungen der Steuern in den Kantonen SG, AR, AI
Kanton St. Gallen
Einkommens- und Vermögensteuer
- Ab 1.1.2024 ist die Besteuerung der Vorzugsmiete aufgehoben. Besteuert wird aber weiterhin mindestens die Hälfte des festgelegten Eigenmietwert.
- Ab dem Steuerjahr 2024 werden einige Abzüge angepasst.
– z.B. nicht schulpflichtige Kinder von CHF 7’200.- auf CHF 7’500.-
– Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung von CHF 10’200.- auf CHF 10’600.-
- Abzug für Aus- und Weiterbildung bei der Bundessteuer neu maximal Fr. 12’900.-
Kanton Appenzell Innerhoden
Einkommens- und Vermögensteuer
- Die ergänzende Vermögenssteuer wurde aufgehoben
Vereine und Stiftungen
- Für Vereine und Stiftungen gilt ein Gewinn-Freibetrag von Fr. 5’000.- bei der Einkommenssteuer.
Kanton Appenzell Ausserhoden
- Keine Änderungen
- Die Software für die elektronische Steuererklärung ist nicht mehr mit einer lokalen Installation verfügbar. Ab dem Steuerjahr 2023 sind die Eingaben in einer Cloud-Software zu machen.
Steuerabzüge in der Säule 2 und 3a für das Jahr 2024
Säule 3a
- wenn der Steuerpflichtige auch Zahlungen in eine Säule 2 leistet Fr. 7’056.-
- wenn der Steuerpflichtige keine Beiträge in die Säule 2 leistet* Fr. 35’280.-
*maximal können 20% des Erwerbseinkommen abgezogen werden. Vom Steueramt nicht zum Abzug zugelassen Einzahlungen können mit dem Beleg des Steueramtes wieder zurückgeholt werden.
Säule 2
- Gemäss dem Abzugsbeleg der Pensionskasse. Einkäufe in die Säule 2 zur Ergänzung von
früheren Beitragslücken sind im Jahr der Einzahlung abzugsberechtigt. Bevor ein Einkauf in
die Säule 2 gemacht werden kann, ist eine Einkaufsberechnung von der Pensionskasse
anzufordern.
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