21.2.2024

Die wichtigsten Änderungen der Steuern in den Kantonen SG, AR, AI

Kanton St. Gallen

Einkommens- und Vermögensteuer

  • Ab 1.1.2024 ist die Besteuerung der Vorzugsmiete aufgehoben. Besteuert wird aber weiterhin mindestens die Hälfte des festgelegten Eigenmietwert.
  • Ab dem Steuerjahr 2024 werden einige Abzüge angepasst.
    –  z.B. nicht schulpflichtige Kinder von CHF 7’200.- auf CHF 7’500.-
    – Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung von CHF 10’200.- auf CHF 10’600.-
  • Abzug für Aus- und Weiterbildung bei der Bundessteuer neu maximal Fr. 12’900.-

Kanton Appenzell Innerhoden

Einkommens- und Vermögensteuer

  • Die ergänzende Vermögenssteuer wurde aufgehoben

Vereine und Stiftungen

  • Für Vereine und Stiftungen gilt ein Gewinn-Freibetrag von Fr. 5’000.- bei der Einkommenssteuer.

Kanton Appenzell Ausserhoden

  • Keine Änderungen
  • Die Software für die elektronische Steuererklärung ist nicht mehr mit einer lokalen Installation verfügbar. Ab dem Steuerjahr 2023 sind die Eingaben in einer Cloud-Software zu machen.

Steuerabzüge in der Säule 2 und 3a für das Jahr 2024

Säule 3a

  • wenn der Steuerpflichtige auch Zahlungen in eine Säule 2 leistet Fr. 7’056.-
  • wenn der Steuerpflichtige keine Beiträge in die Säule 2 leistet* Fr. 35’280.-

*maximal können 20% des Erwerbseinkommen abgezogen werden. Vom Steueramt nicht zum Abzug zugelassen Einzahlungen können mit dem Beleg des Steueramtes wieder zurückgeholt werden.

Säule 2

  • Gemäss dem Abzugsbeleg der Pensionskasse. Einkäufe in die Säule 2 zur Ergänzung von
    früheren Beitragslücken sind im Jahr der Einzahlung abzugsberechtigt. Bevor ein Einkauf in
    die Säule 2 gemacht werden kann, ist eine Einkaufsberechnung von der Pensionskasse
    anzufordern.
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