BBV-Tagung 2025

Auf dem Bild: Uwe Wöcke erläutert den aufmerksamen Teilnehmenden der BBV-Tagung die Möglichkeiten zur Erreichung des verlangten Versicherungsschutzes.
Besserstellung der Bäuerin als Ziel
Der persönliche Versicherungsschutz für mitarbeitende Partnerinnen und Partner, eine Voraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen, tritt ab 1. Januar 2027 in Kraft. BBV-Geschäftsführer Thomas Alder konnte für die «Lehmen-Tagung» vom Donnerstag als Referenten Uwe Wöcke, Abteilungsleiter Bereich Versicherun-
gen des St. Galler Bauernverbandes, und Bruno Inauen, Leiter St. Galler Landwirtschaftsamt, gewinnen.
Eines gleich vorweg: Die soziale Absicherung der mitarbeitenden Partnerin oder des mitarbeitenden Partners ist, sofern diese regelmässig und in beträchtlichem Umfang auf dem Betrieb im Einsatz sind, ist zu gewährleisten. Der Versicherungsschutz muss die Risiko-Vorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall abdecken. Sowohl die Referenten als auch das Publikum zeigte sich von der Änderung wenig begeistert. Kritisiert wurde, dass der ursprüngliche Gedanke, der Besserstellung für die Bäuerin verfehlt werde.
Volles Haus
BBV-Geschäftsführer Thomas Alder konnte sich, als Gastgeber der Tagung, über einen vollen Saal freuen. Er wies darauf hin, dass die Absicherung der Partner oder der Partnerin ab 2027 die Voraussetzung für die volle Direktzahlung (DZ) sein wird. Es müsse der entsprechende Nachweis erbracht werden. Über die genaue Umsetzung und allfällige Sanktionen werde sicher Bruno Inauen informieren.
Bruno Inauen sagte gleich zu Beginn seines Referats: «Der Kanton St. Gallen hätte das Ganze, wie es nun vorliegt, abgelehnt. Das Ziel ist aus meiner Sicht teilweise verfehlt. Doch die Politik hat entschieden und unser Amt muss dies nun umsetzen.» In der Pflicht, den vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sei die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter. Vorgesehen sei es, zu einem späteren Zeitpunkt ein Tool freizuschalten, zudem werde eine umfassende, auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsberatung empfohlen.
Eigenverantwortung und Beratung im Zentrum
Gemäss Bruno Inauen herrscht, mit Blick auf die Umsetzung und Kontrolle Uneinigkeit bei den Kantonen. «Während die einen auf Selbstdeklaration setzen, wollen sich andere auf die Daten der Steuerverwaltung verlassen.» Im Kanton St. Gallen werde der Weg der Selbstdeklaration bevorzugt und im Anschluss daran seien Risiko-basierte Kontrollen geplant. «Eigentlich ist es verrückt, dass den Bauern diese Absicherung vorgeschrieben werden muss.» Zu den Sanktionen war zu erfahren, dass ohne Abschluss der verlangten Absicherung zehn Prozent der Direktzahlungen, mindestens 500 bis maximal 2’000 Franken pro Jahr gestrichen werden. Bei einem ersten Widerholungsfall werde das Ganze verdoppelt und für sogenannt Unbelehrbare könne das Vierfache gestrichen werden.
Umfassenden Einblick in die verschiedenen Agrisano-Angebote – und zwar für die Kantone St. Gallen und beide Appenzell – gab es von Uwe Wöcke. Er betonte, dass in der Verordnung festgehalten ist, dass mitarbeitende Partnerinnen und Partner abgesichert werden müssen. Dabei geht es einerseits um eine Taggeldversicherung, aber auch um die nötige Vorsorge bei Krankheit und Unfall. Die genauen Voraussetzungen gelte es, bei einer persönlichen Beratung abzuklären. Er gab auch Einblick in die zu erwartenden Kosten, welche je nach Eintrittsalter unterschiedlich sind. «Auch wenn die Umsetzung auf den 1. Januar 2027 verlangt wird und dies für viele Betroffene noch in weiter Ferne liegt, rechtzeitiges Handeln ist nötig,» so der Apell des Fachmanns.
Text und Bild: Adi Lippuner
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