Lohndeklaration bei den Sozialversicherungen

Der Jahreswechsel bringt nicht nur den Buchhaltungsabschluss mit sich. Es müssen dann jeweils auch die definitiven Jahreslohnsummen der Angestellten den Sozialversicherungen gemeldet werden.

In der Landwirtschaft wird wohl Vielen die SVA St. Gallen ein Begriff sein. Doch welche Löhne sind bis wann zu melden und wie berechnet sich die Bruttolohnsumme? Sind neben der SVA noch weitere Organisationen zu berücksichtigen? Was ist beim selbständigen Erwerb rund um die AHV zu beachten? Beispielsweise müssen die Lohnmeldungen des Kalenderjahres 2020 bis am 31. Januar 2021 bei der SVA St. Gallen auf ihrem Formular oder im Onlineportal deklariert werden. 

Weitere Informationen und nützliche Links rund um dieses Thema bieten wir Ihnen gerne hier an. 

Zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten die BBV Treuhand zu kontaktieren.