13.6.2022

MWST Option Landwirtschaft

Mehrwertsteuer Option Landwirtschaft

Die freiwillige MWST-Unterstellung für einen Landwirtschaftsbetrieb kann sich lohnen

Unternehmen, die mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die Umsatzgrenze von jährlich Fr. 100’000.– überschreiten, müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Abrechnung der Mehrwertsteuer anmelden.

Landwirtschaftsbetriebe sind für ihre Umsätze aus der landwirtschaftlichen Produktion von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen. Für Landwirtschaftsbetriebe kann es in gewissen Situationen sinnvoll sein sich freiwillig der Mehrwertsteuerpflicht zu unterstellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine grössere Investition ansteht und die auf den zu bezahlenden Rechnungen belastete Vorsteuer zurückgeholt werden kann.

Fachartikel

Ähnliche Beiträge

  • 21. Februar 2024

    Landwirtschaftliche Buchhaltung 2023

    Hier finden Sie die Richtzahlen zur Bewertung des Inventars und der Naturallieferungen 2023.

  • 18. Dezember 2023

    Mehrwertsteuer 2024

    Die MWST-Sätze werden per 1.1.2024 angepasst.

  • 18. Dezember 2023

    AHV Reform ab 1. Januar 2024

  • 18. Dezember 2023

    Steuern sparen mit der Säule 3a

    Mit der Einzahlung in die 3. Säule vorsorgen und Steuern sparen. Erfahren Sie mehr dazu.

  • 29. November 2023

    BBV-Tagung

    Drei BBV-Treuhand-Niederlassungen und ein Thema: Sein Leben in der Balance halten. Nebst den Mitarbeitenden liessen sich an der jährlich stattfindenden Tagung auch zahlreiche Gäste informieren, wie sie ihren Alltag besser organisieren können.

  • Mitgliederversammlung BBV Treuhand 2023

    9. März 2023

    Mitgliederversammlung 2023

    Bestätigungswahlen, zwei neue Vorstandsmitglieder und die Wahl eines neuen Präsidenten. Diese Schwerpunkte prägten unter anderem die BBV Treuhand Mitgliederversammlung 2023.

  • Termine 2023

    7. Februar 2023

    Wichtige Termine 2023

    Gerne geben wir Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Termine rund um Finanzen und Vorsorge sowie allfällige weitere nützliche Hinweise.

  • Grundstückverteilung

    7. Februar 2023

    Grundstückteilung bei Geschäftsvermögen

    Eine Grundstücksteilung ist bei einem Betrieb oder einem Gewerbe gemäss dem Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht BGBB unter gewissen Umständen möglich. Erfahren Sie mehr dazu.

  • Landwirtschaftliche Buchhaltung

    7. Februar 2023

    Landwirtschaftliche Buchhaltung 2022

    Zur Erleichterung des Buchhaltungsabschlusses finden Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Zahlen zur Bewertung des Schlussinventars und der Naturallieferungen sowie die maximal zulässigen Abschreibungssätze zusammengestellt.

  • Neues Erbrecht

    8. November 2022

    Neues Erbrecht

    Das neue Erbrecht tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu sind die Pflichtteile des Ehepartners und jene der Nachkommen tiefer als bisher. Der Spielraum mit einem Testament Personen zu bevorzugen wird somit grösser.