20.1.2025

Die wichtigsten Termine rund um Finanzen und Vorsorge 2025

Gerne geben wir Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Termine rund um Finanzen und Vorsorge sowie allfällige weitere nützliche Hinweise.

Lohnmeldung

Lohnmeldungen für Angestellte an die AHV Stellen für das abgelaufene Jahr müssen bis spätestens 30. Januar bei der jeweiligen Ausgleichskasse gemacht werden. Für Lohnmeldungen an die Globalversicherung gilt eine Frist bis 29. Februar 2024. Tipp: Nutzen Sie das Onlineportal ahveasy.ch.

Einkommensmeldung für das selbständige Erwerbseinkommen bei der AHV

Das Sozialversicherungsamt schickt im Januar ein Lohnmeldeformular für die Deklaration eines geschätzten selbständigen Erwerbseinkommen. Wenn dieses wesentlich ändert ist eine entsprechende Meldung mit diesem Formular wichtig, denn wenn zu tiefe provisorische Zahlungen geleistet werden, wird es nach erfolgter definitiven Steuerveranlagung eine Nachbelastung mit Verzugszinsen geben.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Der Antrag zur IPV ist jährlich bis spätestens 31. März bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt einzureichen. (Ausnahme: Berechtigte im Kanton Appenzell Innerrhoden werden automatisch vom Gesundheitsamt ermittelt.)

Steuererklärung Einreichefrist

Vorsorge 2. Säule (Agrisano Prevos)

Vorsorgeplanänderungen und –wechsel müssen jeweils bis Anfang November gemeldet werden. Der Antrag für eine Einkaufsberechnung muss bis spätestens Ende November eingereicht sein und die Zahlungen müssen bis 31.12. bei der Vorsorgeeinrichtung eingegangen sein, damit sie für das entsprechende Jahr bescheinigt werden dürfen.

Vorsorge 3. Säule

Einzahlungen in die Säule 3a müssen bis spätestens 31. Dezember erfolgen, damit der Steuerabzug im entsprechenden Jahr genutzt werden kann. Tipp: Beachten Sie die Verarbeitungstermine Ihres Geldinstituts und veranlassen Sie die Einzahlung bereits unter dem Jahr.

Fachartikel

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