Juristische Personen in der Landwirtschaft

BBV-Tagung, Lehmen Weissbad
Ende November fand die alljährliche BBV-Tagung im Gasthaus Lehmen in Weissbad statt. Dieses Jahr war das Fachthema «Juristische Personen in der Landwirtschaft». Als Referenten konnte man Erich Serwart und Werner Scherrer von Landwirtschaftsamt St. Gallen, Pius Koller Rechtsanwalt und Peter Weiss von der BBV-Treuhand, gewinnen. Es wurden einige Pro- und Contra-Argumente für und gegen eine Juristische Person zu den Themen «Direktzahlungsverordnung» sowie «Rechtliches Juristische Personen» aufgezeigt. Zum Abschluss wurde das Thema «Steuern Juristische Personen» diskutiert.
Abklärungen vorkehren
Bei der Gründung einer Juristischen Person in der Landwirtschaft sollte man sich eine kompetente Beratung einholen und genaue Abklärungen durchführen. Jeder Betrieb ist anders und muss mit Pro- und Contra-Punkten abgeschätzt werden, ob sich dies für den Betrieb lohnt. Bei dieser Entscheidung sollte sich Zeit gelassen werden, denn eine Juristische Person lässt sich einfacher gründen als auflösen. Insbesondere die langfristigen Auswirkungen, sei es in Bezug auf das bäuerliche Bodenrecht, Vererbung, aber auch steuerliche Konsequenzen, sollten gut beachtet werden. Alles verändert sich jedoch nicht bei einer Umwandlung zur Juristischen Person. Beim Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gelten zum Beispiel die gleichen Vorlagen wie bei
einer natürlichen Person.
Entwicklung in der Schweiz
In der Schweizer Landwirtschaft sind die Juristischen Personen noch nicht sehr verbreitet, auch wenn in letzter Zeit viel darüber berichtet wurde. Pius Koller und Thomas Alder präsentierten einige Zahlen über die Dimensionen in der Schweiz. Gemäss der Strukturdatenerhebung 2022 werden von 48’344 Landwirtschaftsbetrieben gerade mal 670 als Juristische Person geführt, dies entspricht einem Anteil von 1.4 Prozent. Der Kanton Aargau ist mit 2.1 Prozent und somit 49 Landwirtschaftsbetrieben der Spitzenreiter. Im Kanton St. Gallen werden 0.9 Prozent als Juristische Person, also in Form einer AG oder GmbH geführt.
Nur im Einzelfall empfehlenswert
Der Beweggrund, um in der Landwirtschaft eine Juristische Person zu gründen, liegt meistens darin, dass man sich steuerliche Vorteile schaffen will. Pius Koller betonte jedoch, dass sich ein Wechsel nur im Einzelfall lohne. Einsparungen von Steuern und Sozialversicherungsabgaben seien erst ab einem Reingewinn von mindestens 200’000 Franken zu erwarten. Vor allem bei vorübergehendem Verzicht auf Gewinnausschüttungen gibt es Einsparpotenzial. Dieser Gewinn wird aber in Zukunft zu beziehen sein, ansonst kann dies dann zu einer Überkapitalisierung der Gesellschaft führen und eine Nachfolgeregelung deutlich erschweren.
BBV Treuhand, Tobias Preisig
Ähnliche Beiträge
20. Januar 2025
Landwirtschaftliche Buchhaltung 2024
Mit dem Jahreswechsel wird in der Regel auch der Buchhaltungsabschluss fällig.
20. Januar 2025
Sozialversicherungszahlen 2025 – Alle Änderungen auf einen Blick
Die neuen Werte für AHV, BVG, Kinderzulagen und weitere Sozialversicherungen sind da.
21. März 2024
Mitgliederversammlung 2024
Wachstum bedingt neue Mitarbeitende, wie an der Versammlung von BBV Treuhand zu hören war.
18. Dezember 2023
AHV Reform ab 1. Januar 2024
18. Dezember 2023
Bankentagung 2023
29. November 2023
BBV-Tagung
Drei BBV-Treuhand-Niederlassungen und ein Thema: Sein Leben in der Balance halten. Nebst den Mitarbeitenden liessen sich an der jährlich stattfindenden Tagung auch zahlreiche Gäste informieren, wie sie ihren Alltag besser organisieren können.
9. März 2023
Mitgliederversammlung 2023
Bestätigungswahlen, zwei neue Vorstandsmitglieder und die Wahl eines neuen Präsidenten. Diese Schwerpunkte prägten unter anderem die BBV Treuhand Mitgliederversammlung 2023.
7. Februar 2023
Wichtige Termine 2023
Gerne geben wir Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Termine rund um Finanzen und Vorsorge sowie allfällige weitere nützliche Hinweise.
7. Februar 2023
Landwirtschaftliche Buchhaltung 2022
Zur Erleichterung des Buchhaltungsabschlusses finden Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Zahlen zur Bewertung des Schlussinventars und der Naturallieferungen sowie die maximal zulässigen Abschreibungssätze zusammengestellt.
13. Juni 2022
MWST Option Landwirtschaft
Für Landwirtschaftsbetriebe gilt eine spezielle Regelung der Mehrwertsteuer. Wir informieren Sie dazu.