15.8.2025

Kredite und Beiträge der Landw. Kreditgenossenschaft St. Gallen (LKG)

Die Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft St. Gallen (LKG) hilft bei der Finanzierung von landwirtschaftlichen Bauten, Anlagen, Robotern und Elektrotraktoren. Sie gewährt zinslose Kredite und nicht rückzahlbare Beiträge (Subventionen) an Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St. Gallen. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden bieten die jeweiligen Kreditkassen im Landwirtschaftsamt (AR) oder im Meliorationsamt (AI) die gleichen Leistungen an. Auch das Fürstentum Liechtenstein kennt ähnliche staatliche Finanzierungen in der Landwirtschaft, zuständig ist dort das Landwirtschaftsamt.

Die LKG gewährt insbesondere folgende Unterstützung:

  • Zinslose Investitionshilfen: Für Einzelbetriebe z. B. als Starthilfe oder für Neu- und Umbauten von Wohn- und Ökonomiegebäuden. Auch gemeinschaftliche Massnahmen wie regionale Entwicklungsprojekte können unterstützt werden (z. B. gemeinschaftlicher Stall- oder Infrastrukturbau).
  • Nicht rückzahlbare Investitionsbeiträge: Vor allem im Berg- und Randgebiet werden einmalige Beiträge für einzelbetriebliche bzw. gemeinschaftliche Massnahmen ausgerichtet.
  • Betriebshilfedarlehen: Bei finanziellen Engpässen können Landwirte ein zinsloses Darlehen erhalten, um eine unverschuldete finanzielle Notlage zu überbrücken.
  • Ergänzende kantonale Betriebs- oder Investitionskredite: Bei Bedarf können zusätzliche Mittel aus dem Agrarfonds des Kantons gewährt werden, teils mit Zinsvergünstigung.

Die Vergabe von Krediten und Investitionsbeiträgen ist in der Strukturverbesserungs-verordnung (SVV) für die ganze Schweiz einheitlich geregelt. Für den Antrag eines Kredites braucht es ein Gesuch an die LKG. Dieses muss mit diversen Unterlagen zum Projekt und einer Tragbarkeitsberechnung eingereicht werden. Der Baubeginn oder der Kaufvertragsabschluss muss nach der Bewilligung des Kredites erfolgen.

Für betriebliche Investitionen werden Landwirtschaftsbetriebe, die als Gewerbe gelten und über eine Standarbeitskraft (SAK) ausweisen unterstützt, Ausnahmen gibt es im Berggebiet.

Zuständige kantonale Stellen für die Kreditvergabe:

https://www.sg.ch/umwelt-natur/landwirtschaft/lkg.html
https://ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-landwirtschaft/investitionskredite-und-beitraege
https://www.ai.ch/themen/landwirtschaft-tierhaltung/landwirtschaft/beitraege-und-kredite/landwirtschaftliche-investitionskredite
https://www.llv.li/de/unternehmen/bauen-umwelt-immobilien/landwirtschaft/foerderung

Strukturverbesserungsverordnung (SVV)

https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2022/754/de

Für welche Massnahmen werden Kredite und Beiträge ausbezahlt?

Für die Absicherung von Krediten/Hypotheken von Banken wird ein im Grundbuch der Gemeinde eingetragenes Grundpfand benötigt. Auf landwirtschaftlichen Grundstücken, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind, gibt es die Belastungsgrenze. Diese Belastungsgrenze legt die maximale Höhe des Grundpfandes für jedes Grundstück fest. Die LKG darf ein Grundpfand auch über diese Belastungsgrenze im Grundbuch eintragen.

  • Bau, Umbau und Modernisierung von landwirtschaftlichen Ökonomie- und Wohngebäuden (Ställe, Futterlager, Wohnhäuser für Landwirte).
  • Bauten und Anlagen für die Verarbeitung, Lagerung oder Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte (z.B. Abpackstationen, Kühlhäuser, Käsereien).
  • Gemeinschaftliche Infrastrukturprojekte, wie Stallungen, Maschinenhallen oder Infrastrukturen im Rahmen regionaler Entwicklungsprojekte.
  • Investitionen zur Diversifizierung von Tätigkeiten im landwirtschaftsnahen Bereich, z.B. Agrotourismus, Direktvermarktung oder handwerkliche Verarbeitungsbetriebe.
  • Projekte zur Förderung der Tiergesundheit und einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion (z.B. Laufställe, Ausläufe, klimafreundliche Güllelager).
  • Erwerb und Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke.
  • Massnahmen zur Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit (z.B. Maschinenringe, Erntegemeinschaften).
  • Projekte zur Energieeffizienz, zur Nutzung nachhaltiger Energie (z.B. Photovoltaik, Biogas).
  • Pflanzung robuster Sorten, z.B. von Obst und Reben, unter bestimmten Bedingungen.
  • Feldroboter und neue landwirtschaftliche Elektrotraktoren können ebenfalls gefördert werden.

Die Landwirtschaftlichen Kreditinstitute fördern jedes Jahr diverse Investitionsprojekte in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum. Die Kreditvergabe wird mit einem professionellen Gutachten geprüft. Diese Prüfung ist wichtig und schützt die Betriebe vor einer Überschuldung. Der Weg bis zu einem bewilligten Gesuch ist manchmal beschwerlich und dauert meist mehrere Monate. Eine Investition muss auf jeden Fall für den Betrieb sinnvoll und vor allen für die Familie tragbar sein.

BBV Treuhand, Ueli Frehner

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